Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen für apexTranscribe
Stand: September 2026
1. Anbieter und Geltung
apexTranscribe wird von der Elevate Solutions GmbH, Alpenstrasse 131, 3052 Zollikofen, Schweiz, CHE-269.670.654 (Marke apexAI), angeboten. Kontakt: info@apex-ai.ch.
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von apexTranscribe durch Privatpersonen und Organisationen. Sie werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie beim Abschluss einbezogen und angenommen werden. Wer für eine Organisation handelt, muss dazu berechtigt sein. Individuell vereinbarte Leistungen und zwingendes Recht gehen vor.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von apexAI gelten ergänzend, soweit sie ebenfalls wirksam vereinbart wurden. Bei Widersprüchen gehen diese produktspezifischen Bedingungen vor. Für die Auftragsbearbeitung personenbezogener Kundeninhalte geht eine gesondert vereinbarte AVV hinsichtlich ihres Regelungsbereichs vor.
2. Leistung und Grenzen
apexTranscribe verarbeitet Audioaufnahmen zu Transkripten und unterstützt die KI-gestützte Erstellung und den Export strukturierter Protokolle. Je nach Tarif stehen weitere Funktionen wie Teamverwaltung, eigene Protokolltypen, Vorlagenimport, Sprachauswahl, individuelle Vorgaben, Desktop- oder Mobilzugang und API-Nutzung zur Verfügung. Massgeblich sind die beim Abschluss ausgewiesenen Leistungen.
KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein, insbesondere bei Namen, Zahlen, Sprecherzuordnung und fachlichen Aussagen. Sie ersetzen keine fachliche, medizinische oder rechtliche Prüfung. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung und trifft folgenreiche Entscheidungen nicht ungeprüft auf deren Grundlage. Eine bestimmte Erkennungsquote oder inhaltliche Richtigkeit wird nicht zugesichert.
Der Dienst ist kein dauerhaftes Dokumentenarchiv. Ergebnisse werden zur Abholung nur vorübergehend bereitgestellt; der Ergebniszwischenspeicher endet spätestens 30 Minuten nach der ersten Speicherung und gegebenenfalls bereits nach bestätigter Abholung. Der Kunde muss benötigte Ergebnisse rechtzeitig exportieren und selbst sichern. Bereits gespeicherte Vorlageneinstellungen und Abrechnungsmetadaten sind davon zu unterscheiden.
Wir betreiben und pflegen den Dienst mit angemessener Sorgfalt. Wartung, Störungen oder Einschränkungen eingesetzter Dienstleister können die Verfügbarkeit beeinträchtigen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, ein festes Wartungsfenster oder Reaktionszeiten werden nur durch eine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung zugesichert.
3. Konto, Testzugang und Verantwortung
Der Kunde macht zutreffende Angaben, schützt Zugangsdaten und API-Schlüssel und verwaltet die Berechtigungen seiner Mitglieder. Ein Organisationskonto darf nur durch berechtigte Personen verwaltet werden. Vermuteten Missbrauch melden Sie uns unverzüglich.
Der aktuelle Testzugang umfasst einmalig 60 Audiominuten und einen Benutzerplatz ohne erforderliche Kreditkarte. Er setzt die vorgesehene E-Mail-Bestätigung und Berechtigungsprüfung voraus, erneuert sich nicht monatlich und wird durch eine erneute Registrierung nicht wiederhergestellt. Nach Ausschöpfung sind weitere Verarbeitungen erst mit einem geeigneten bezahlten Angebot möglich. Ein Testzugang wird nicht ohne Bestellung automatisch kostenpflichtig.
Für bereits bestehende ältere Tarife oder individuell vereinbarte Konditionen gelten die jeweiligen Vereinbarungen. Diese Fassung allein stellt solche Verträge nicht auf den neuen Tarifkatalog um.
4. Tarife, Preise und Verbrauch
Der aktuelle Standardkatalog umfasst die folgenden Angebote. Alle aufgeführten CHF-Beträge verstehen sich einschliesslich anwendbarer Mehrwertsteuer. Entscheidend für Ihre Bestellung sind das konkrete Angebot und die im Checkout vor der Zahlung ausgewiesenen Konditionen.
| Tarif | Monatlich | Jährlich | Minuten pro Monat | Plätze |
|---|---|---|---|---|
| Pay-as-you-go | Keine Grundgebühr | – | 0 | 1 |
| Starter | 29 | 290 | 420 | 5 |
| Professional | 89 | 890 | 1’380 | 15 |
| Organisation | 199 | 1’990 | 6’000 | 30 |
Zusätzliche Audiominuten kosten im aktuellen Standardkatalog CHF 0.10 pro Minute. Bei Pay-as-you-go fällt dieser Preis ab der ersten abrechenbaren Minute an; bei Abonnements erst nach Verbrauch des verfügbaren Inklusivkontingents. Die Grundgebühr und die nutzungsabhängige Komponente können im Checkout und auf Rechnungen als getrennte Positionen erscheinen.
Abgerechnet wird die Dauer einer erfolgreich verarbeiteten Aufnahme, auf die nächste ganze Minute aufgerundet. Eine technische Aufteilung in Teilstücke führt nicht zu einer zusätzlichen Rundung pro Teilstück. Fehlgeschlagene oder abgebrochene Aufträge werden nicht als erfolgreiche Verarbeitungen abgerechnet. Ein später vom Kunden bewusst erneut erteilter und erfolgreich verarbeiteter Auftrag zählt als neue Verarbeitung.
Inklusivminuten werden je Kontingentmonat erneuert, auch bei jährlicher Zahlung. Nicht verbrauchte Minuten werden nicht übertragen. Die Plätze und Minuten gelten für die Organisation gemeinsam. Laufende Aufträge können Kontingent vorübergehend reservieren; dies ist noch keine endgültige Abrechnung. Für zusätzlichen Verbrauch muss der Zahlungs- und Vertragsstatus die Nutzung erlauben.
Der Funktionsumfang ist tarifabhängig. Insbesondere bedeutet Pay-as-you-go nicht den Zugang zu sämtlichen Funktionen. Rechnungskauf, priorisierter Support und 90 Minuten Onboarding sind im aktuellen Standardkatalog dem Tarif Organisation zugeordnet; individuelle Vereinbarungen bleiben möglich.
5. Zahlung und Einschränkungen bei Zahlungsverzug
Die Abwicklung erfolgt über Stripe. Die Grundgebühr wird für das gewählte monatliche oder jährliche Intervall erhoben; zusätzlicher Verbrauch wird nachträglich entsprechend der Abrechnung ausgewiesen. Ein Jahresabonnement macht zusätzliche Nutzung nicht zu einer erst am Jahresende fälligen Leistung. Die für die Bestellung geltenden Zahlungstermine und Zahlungsmittel werden im Checkout beziehungsweise auf der Rechnung mitgeteilt.
Bei einem fehlgeschlagenen fälligen Zahlungsvorgang ist die weitere Verarbeitung während einer Frist von sieben Tagen ab dem ersten Fehlschlag auf gegebenenfalls verbleibende Inklusivminuten beschränkt; neuer kostenpflichtiger Mehrverbrauch ist gesperrt. Nach dieser Frist können neue Verarbeitungen bis zur Klärung der Zahlung blockiert werden. Ohne verbleibendes Inklusivkontingent ist eine weitere Nutzung bereits vorher nicht möglich. Gesetzliche Rechte und die Möglichkeit, eine fehlerhafte Sperre überprüfen zu lassen, bleiben bestehen.
6. Laufzeit, Änderungen und Beendigung
Abonnements verlängern sich jeweils um das gewählte Abrechnungsintervall, wenn sie nicht vor dessen Ende gekündigt werden. Die Kündigung kann über die vorgesehene Abonnementverwaltung zum Ende der laufenden Periode erklärt werden. Das dort bestätigte Wirksamkeitsdatum ist massgeblich; es gilt keine zusätzliche pauschale Kündigungsfrist von 30 Tagen. Bei Problemen hilft info@apex-ai.ch.
Tarifwechsel werden zu dem im Änderungsdialog angegebenen Zeitpunkt wirksam. Bereits entstandener Mehrverbrauch bleibt auch bei Wechsel oder Kündigung abrechenbar. Eine ordentliche Kündigung begründet grundsätzlich keine anteilige Erstattung der bereits begonnenen Vertragsperiode; zwingende Rechte, berechtigte Ansprüche wegen Leistungsstörungen und abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Kündigung eines bezahlten Angebots ist keine Kontolöschung. Bei einer gesonderten Löschung müssen offene Abrechnungen abgeschlossen und gesetzlich erforderliche Nachweise aufbewahrt werden. Speichern Sie benötigte Daten vorher. Einzelheiten zur Datenbearbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
Wesentliche Änderungen vereinbarter Leistungen, Preise oder dieser Bedingungen teilen wir bestehenden Kunden grundsätzlich mindestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden mit. Preiserhöhungen gelten nicht rückwirkend für bereits begonnene bezahlte Perioden. Soweit Ihre Zustimmung erforderlich ist, holen wir sie ein; eine Veröffentlichung allein oder blosses Schweigen ersetzt sie nicht. Akzeptieren Sie eine angebotene Änderung nicht, können Sie vor deren Wirksamwerden kündigen; bis dahin gelten die bestehenden Konditionen. Zwingend notwendige Sicherheits- oder Gesetzesanpassungen bleiben unter Wahrung gesetzlicher Kundenrechte möglich.
Nach Schweizer Recht besteht für einen gewöhnlichen Onlineabschluss kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Soweit im Einzelfall zwingende Verbraucherrechte eines anderen anwendbaren Rechts bestehen, bleiben diese einschliesslich erforderlicher Informationen und Erklärungen unberührt.
7. Zulässige Nutzung und Kundeninhalte
Der Kunde darf nur Inhalte verarbeiten lassen, für die er die erforderlichen Rechte und eine rechtmässige Bearbeitungsgrundlage besitzt. Er erfüllt die Informationspflichten gegenüber aufgenommenen oder erwähnten Personen und holt erforderliche Einwilligungen zur Aufnahme und Verarbeitung ein. Bei Berufs-, Amts- oder anderen Geheimnissen sowie besonders schützenswerten Daten muss er vorab prüfen, ob die konkrete Nutzung und Auslagerung zulässig sind.
Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, die Umgehung von Zugriffs-, Tarif- oder Sicherheitsbeschränkungen, die missbräuchliche Mehrfachbeanspruchung des Testzugangs und Angriffe auf den Betrieb. Berechtigte Automatisierung über bereitgestellte Schnittstellen ist im vereinbarten Umfang erlaubt; deren technische Grenzen und Berechtigungen sind einzuhalten.
Bei konkretem Missbrauchsverdacht, einer erheblichen Sicherheitsgefährdung oder wesentlichen Vertragsverletzungen dürfen wir den betroffenen Zugang angemessen beschränken. Soweit vertretbar, informieren wir über Grund und Abhilfe und ermöglichen eine Klärung. Das Recht beider Parteien zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Datenschutzerklärung erläutert Datenarten, Zwecke, Speicherungen und eingesetzte Dienstleister. Sie ist keine pauschale Einwilligung in jede Datenbearbeitung. Soweit wir Inhalte im Auftrag eines Kunden bearbeiten, kann die dafür erforderliche AVV/DPA bei uns angefordert und vor dieser Nutzung vereinbart werden.
Wir behandeln nicht öffentliche Kundeninhalte vertraulich und beschränken die Bearbeitung auf die Leistungserbringung, notwendige Sicherheit und rechtliche Pflichten. Dafür setzen wir auch die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister ein. Die Leistung beinhaltet keine ausschliessliche Datenbearbeitung in der Schweiz. Kundeninhalte werden von uns nicht zum Training eigener KI-Modelle verwendet.
9. Rechte an Software und Ergebnissen
Rechte an der Plattform verbleiben bei uns beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern und Lizenzgebern. Der Kunde erhält während der Vertragsdauer das für die vereinbarte Nutzung erforderliche Nutzungsrecht. Rechte an eingereichten Inhalten werden nicht auf uns übertragen; wir erhalten nur die zur vereinbarten Bearbeitung erforderlichen Befugnisse.
Wir beanspruchen gegenüber dem Kunden keine eigenen ausschliesslichen Rechte an seinen Transkripten und Protokollen. Rechte Dritter und gesetzliche Schutzvoraussetzungen bleiben bestehen; wir garantieren weder die Schutzfähigkeit noch die Freiheit jedes KI-Ergebnisses von Rechten Dritter.
10. Störungen und Haftung
Bitte melden Sie Störungen mit den für die Klärung erforderlichen Angaben zeitnah an unseren Support. Wir prüfen nachvollziehbare Mängel und ergreifen angemessene Abhilfemassnahmen. Durch eine nicht innerhalb von sieben Tagen erfolgte Meldung gehen zwingende Rechte nicht pauschal verloren.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei zwingender Haftung für Personenschäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden begrenzt; mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind insoweit ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht oder eine ausdrücklich übernommene Garantie entgegensteht.
Gesetzlich unverzichtbare Ansprüche bleiben in jedem Fall bestehen. Der Kunde trifft angemessene Massnahmen zur Schadensminderung, insbesondere durch Prüfung von KI-Ergebnissen und Sicherung rechtzeitig exportierter Dateien.
11. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Schutzvorschriften, die insbesondere Verbrauchern nach dem anwendbaren Kollisionsrecht zustehen, werden dadurch nicht entzogen. Gerichtsstand ist, soweit wirksam vereinbar, der Sitz der Elevate Solutions GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben vorbehalten.
Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen; die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Weitere Anbieterangaben finden Sie im Impressum.